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Im Zuge von Baumaßnahmen tritt eine Vielzahl unterschiedlicher Abfallströme auf, die einer geregelten, ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind. Übliche Chargen, die im Zuge von Bauarbeiten anfallen, entstammen hierbei den folgenden Gruppen:

  • Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
  • Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
  • Holz, Glas und Kunststoff
  • Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
  • Metalle (einschließlich Legierungen)
  • Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
  • Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • sonstige Bau- und Abbruchabfälle

Im Zuge des Anfalls dieser Abfälle ist die korrekte Deklaration, d.h. Zuordnung zu den Abfallschlüsseln gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV), sicherzustellen. Für viele Abfälle ist weiterhin zur ordnungsgemäßen Deklaration, spätestens nach Abbruch bzw. Ausbau, eine labortechnische Deklarationsanalyse vorzunehmen.

Angesichts der Ergebnisse der Deklarationsanalyse, Altlastenerkundung oder des Gebäudeschadstoffkatasters kann sich die Pflicht ergeben, bestimmte Teilchargen als gefährlichen Abfall zu deklarieren. Für derartige Abfälle besteht zur Dokumentation der schadlosen Entsorgung die Pflicht der Führung von Nachweisen. Ab Überschreiten einer festgelegten Mengenschwelle sind diese Nachweise durch den Abfallerzeuger (Bauherren) im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) zu führen.

Unsere Leistungen:

Beratung & Bewertung

Fach- und sachgerechte Probenentnahme, Durchführung von Deklarationsanalysen, Zuordnung zu Abfallschlüsseln

Planung & Ausschreibung

Organisation von Entsorgungswegen, Einholung von Erzeugernummern

Begleitung & Überwachung

elektronisches Nachweisverfahren als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers, Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen

Verweise