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Flächennutzung im urbanen wie auch ländlichen Umfeld trifft in der Raumplanung, spätestens jedoch in der Bauplanung, auf die Nutzungshistorie und die hieraus abzuleitenden Belange des Bodenschutzes, aber auch auf abfall– und wasserrechtlich geprägte Fragestellungen. Die frühzeitige Einbindung der Expertise unseres Fachbüros bereits in der Planungsphase schafft Freiräume für die Umsetzung Ihrer Ideen, auch auf Flächen mit prekärer Nutzungsgeschichte. Vor dem Erwerb oder der Bebauungsplanung von Brachflächen und Flächen mit gewerblicher oder industrieller Nutzungshistorie, sogenannte Altstandorte, sollte frühzeitig eine pedogene und technogene Beeinflussung von Boden, Bodenluft und Grundwasser ermittelt werden. Auf diesem Wege lassen sich ein gesundes Bauen und Wohnen sicherstellen, eventuelle Haftungsfragen frühzeitig klären sowie finanzielle Belastungen minimieren.

Im Rahmen einer historischen Recherche wird hierbei, auf Grundlage von Unterlagen des Auftraggebers sowie öffentlicher Register und behördlicher Unterlagen, ergänzt durch Zeitzeugenaussagen, das Vorliegen eines grundlegenden Altlastenverdachtes ermittelt und gegebenenfalls bereits erste örtliche Eingrenzungen der kleinräumigen Verdachtsflächen vorgenommen. Die Notwendigkeit einer orientierenden Untersuchung wird auf diesem Wege begründet. Anschließend wird der Altlastenverdacht durch die Entnahme und laboranalytische Untersuchung von Boden-, Bodenluft- und/oder Grundwasserproben ausgeräumt oder die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung bestätigt.

Weitere notwendige Schritte zur Wiederherstellung der Flächennutzung für die von Ihnen angestrebten Zwecke oder die Abwendung einer Umgebungs- oder Schutzgutgefährdung sind im Rahmen der detaillierten Prüfung zu erkunden. Auf dieser Grundlage erfolgt dann, in Abstimmung mit Ihnen, die Prüfung der Sanierungsrelevanz der vorliegenden Untersuchungsergebnisse und die Auswahl und Prüfung verschiedener Sanierungs- und Sicherungsverfahren, die abschließend im Rahmen eines Sanierungsplanes oder Konzeptes mit der Bodenschutzbehörde abgestimmt werden. Der Sanierungserfolg wird in einem Abschlussbericht dokumentiert, in welchem auch erforderlichenfalls Nachsorgemaßnahmen beschrieben werden.

Fachgutachterliche Leistungen gemäß § 18 BBodSchG realisieren wir gemeinsam mit einem erfahrenen Partner.

Gerne prüfen wir für Sie, ob für die Flächenuntersuchung oder das Brachflächenrecycling öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, bei deren Beantragung wir Sie selbstverständlich unterstützen. Auch Abbruchplanungen und die Erstellung von Gebäudeschadstoffkatastern übernehmen wir gerne für Sie.

Unsere Leistungen:

Beratung & Erkundung

Beratung im Zusammenhang mit Altstandorten und Altlastenverdachtsflächen, Unterstützung bei der Einholung von Fördermitteln, Durchführung von Historischen Recherchen, Orientierenden Untersuchungen, Detail- und Sanierungsuntersuchungen

Planung & Ausschreibung

Planung von Sanierungsmaßnahmen und Erstellung von Sanierungsplänen, Ausschreibung der Sanierungsleistungen bzw. Einholung von Angeboten.

Begleitung & Überwachung

Fachgutachterliche Überwachung und Begleitung der Sanierungsleistungen, Kostenüberwachung, Rechnungs- und Nachtragsmanagement, Sanierungsdokumentation, Nachsorge

Verweise